Andrew Smith, Beauftragter für Sanktionen der Britischen Botschaft
Unser Podcast Menschenrechte : nachgefragt geht in die zweite Runde. Heute dürfen wir Andrew Smith begrüßen, der im britischen Foreign, Commonwealth & Development Office für Sanktionen zuständig ist. Zurzeit ist er in dieser Funktion an der Botschaft des Vereinten Königreichs in Berlin tätig. Großbritannien gehört in Europa traditionell zu den Staaten, die sich besonders konsequent für die Verhängung von Sanktionen einsetzen. Bis zum 31. Dezember 2021 unterstützte Großbritannien die EU-weit geltenden Sanktionen, die es bis zum Brexit mit ausgearbeitet und verabschiedet hatte. In der Übergangsphase nach dem Brexit wurden die europäischen Sanktionen rechtlich in nationale Sanktionen umgewandelt. In diesem Kontext wurde am 6. Juli 2020 ein neues autonomes Sanktionsregime für gezielte Menschenrechtssanktionen verabschiedet. Das „Globale Menschenrechtssanktionsregime“ wurde am 26. April 2021 noch um eine Komponente ergänzt, die auf die Sanktionierung von schwerer Korruption ausgerichtet ist, die „Global Anti-Corruption Sanctions Regulations“. Wo liegen die Schwerpunkte der neuen britischen Menschenrechtssanktionsregime und wie wird Großbritannien künftig in der Sanktionspolitik mit seinen Partnern zusammenarbeiten – insbesondere mit der EU, Kanada und den USA, die ebenfalls gezielte Menschenrechtssanktionen verhängen? Über diese und viele weitere Fragen sprechen wir diesmal in unserem Podcast Menschenrechte : nachgefragt. Wir bedanken uns bei Andrew Smith für seine Antworten!
Weiterführende Links zu Publikationen der KAS zu den gezielten Menschenrechtssanktionen Großbritanniens und weiterer Staaten:
https://www.kas.de/de/einzeltitel/-/content/gezielt-gegen-schwere-menschenrechtsverletzungen
https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zaehne-fuer-den-tiger
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